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Unsere Satzung

§ 1 Name und Sitz

Die studentische Vereinigung führt den Namen Hochschulgruppe Sozialwissenschaften

Sie hat ihren Sitz in Köln.

§ 2 Zweck der Vereinigung

Primäres Ziel der Vereinigung ist es, speziell die Interessen der Studierendenschaft der Sozialwissenschaften der Universität zu Köln zu verfolgen und zu erreichen, dass diese Studierenden durch eine eigene Fachschaft vertreten werden.

Dies beinhaltet unter anderem die Förderung der sozialen Kontakte zwischen den Studierenden und eine kritische Auseinandersetzung mit der Lehre.

Die Vereinigung ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden, Meinungen menschenverachtender Art sind kategorisch ausgeschlossen.

§ 3 Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder der Vereinigung können auf formlosen Antrag hin nur Studierende werden, die an der Universität zu Köln immatrikuliert sind. Die Mitarbeit bei Hochschulgruppe Sozialwissenschaften ist grundsätzlich in allen Bereichen erwünscht. Personen faschistischer oder rechtsradikaler Gesinnung sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar, die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nur höchstpersönlich erfolgen.

§ 4 Mitgliedschaftsende

Die Mitgliedschaft in der Vereinigung endet durch

1.)   Exmatrikulation,

2.)   Austritt,

3.)  Handeln, das sich grob gegen den Zweck des in § 2 genannten primären Zieles der HSG stellt

4.)   Ausschluss* oder

5.)   Tod des Mitglieds.

*Ein Ausschluss aus der Hochschulgruppe Sozialwissenschaften kann auf schriftlichen Antrag mit 14-tägiger Frist und 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden, sofern aus wichtigen Gründen eine Fortführung der Mitgliedschaft nicht möglich ist.